FRAGEN & ANTWORTEN

Hier findet Ihr die häufigsten Fragen und Antworten rund um den Schiessportverein Zürich und die Anlagenutzung.

Was sind die Voraussetzungen, dass ich auf der Schiessanlage schiessen kann?


Beim Ersten Mal, wenn Du uns besuchen möchtest, bitte 1-2 Tage vorher unter info@schiesssportverien.ch voranmelden und folgende Dokumente (via Email) zusenden:

1. Ausgefülltes Gästeformular oder Beitrittsgesuch
2. Kopie von ID / Pass
3. Eine Kopie des Starfregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder eines Waffenerwerbscheins / Kant. Sonder. Bew (Nicht älter als 6 Monate).
4. Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung
Mehr Informationen und die Formulare findet Ihr hier:

Es muss vor dem ersten Mal eine Sicherheitseinführung durch die Schützenmeister/in erfolgen. Bitte meldet euch 2-3 Tage vor dem ersten Besuch an.

Wo finde ich die Schiesszeiten an denen im Hasenrain geschossen werden kann?


Werden immer unter Trainings Daten veröffentlicht.

Kann an den Schiesstagen an denen im Hasenrain das Obligatorische oder Feldschiessen durchgeführt wird auch normal trainiert werden?


Leider Nein, die Auslastung des Schiesstandes sowie der Schützenmeister die dafür erforderlich wären lässt dies nicht zu.

Unser Verein führt selber keine Obligatorischen und Feldschiessen durch.

Die Schiessdaten zum Obligatorischen und Feldschiessen findet Ihr immer auf der Webseite des Anlagebetreibers, Schützengesellschaft Züri9, der Obli und Feldschiessen anbietet: https://sg-zueri9.ch/schiessdaten/

Wieso findet ab ende September bis März die meisten Schiessen jeweils an Samstagen und nicht mehr unter der Woche statt?

In den Herbst-Wintermonaten wird es bereits ab ca.17:30-19:30h dunkel. Dann darf aus gesetzlich und Sicherheitsgründen am Abend nach Eindunkelung nicht mehr geschossen werden.

Mit welchen Zahlungsmittel kann ich im Schiesstand bezahlen?

Wir akzeptieren neben Bargeld auch folgende Zahlungsmittel: Visa, Mastercard, Postcard, TWINT, Maestro, American Express


Kann ich mit meiner Nicht-Ordonanzwaffe auch im Hasenrain schiessen?

Ja, es kann mit Nicht-Ordonazwaffen auf 25/50 und 300 Metern geschossen werden. (z.B. Typ AR, AK, Jagdgewehr etz.)

10 Bahnen 300 Meter, Langwaffen bis max. Kaliber .308 Nato. oder Max 4000J Energie

2 Bahnen 300 Meter
, Langwaffen bis max. Kaliber .338 Lapua.  oder Max 10000 J Energie

50 Meter
 Anlage – Pistolen/Revolver alle Kaliber / ( Langwaffen, nur bedingte Nutzung nach Absprache Schützenmeister möglich und bis max. Kaliber .308 Nato. oder Max 4000J Energie)

25 Meter Anlage
 – Anlagebedingt zurzeit nur bis 9mm / .38 Spezial / .357 mag 7 .45 ACP /.22LR

Kann ich auch Schrot auf der Anlage schiessen?


Nein, zur Zeit kann mit Flinten auf der Anlage nicht geschossen werden. Die Anlage ist dafür nicht abgenommen.

Dürfen Zielfernrohre & Leuchtpunktvisiere verwendet werden ?


Ja, es können alle Zielhilfen verwendet werden. Es gibt keine Einschränkungen. Bei Ziel- Lasern ist eine Kopie der Kant. Ausnahmebewilligung beim Verein vor der Analagenutzung zu hinterlegen.

Kann ich mit Schalldämpfer trainieren?


Ja, allerdings ist eine Kopie der Kant. Ausnahmebewilligung beim Verein vor der Analagenutzung zu hinterlegen.

Neben der Ordonanzmunition, kann ich auch Nicht- Ordonazmunition am Stand erwerben?


Ja
, neben der Ordonanzmunition kann im Schiesstand beim Waffengeschäft- SwissOrdnance, Waffen, Munition und Zubehör erworben werden. (www.swissordnance.com).

Was sind die Kosten um am Schiessstand schiessen zu können?


Pro Besuch als Gast, pro mal 45 CHF für die Nutzung der ganzen Anlage. Die jeweilige Nutzungsdauer richtet sich nach der Belegung der Anlage. Beim ersten Besuch ist nur diese Option möglich.

Wenn Du öfters Schiessen möchtest empfehlen wir Dir ein Jahres Abo, der Jährliche Anlagenutzungsbeitrag ist 250 CHF pro Jahr (gilt immer von 01.01 – 31.12, keine Monatliche oder Pro-Rata Beiträge) plus 15 CHF pro
Besuch
 für die Nutzung der ganzen Anlage. 

Ich bin Anlagenutzer und möchte gerne einen Kollege/in zum Schiessen mitbringen, wie muss ich vorgehen?


Wenn Du jemanden mitbringen möchtest benötigen wir folgende Dokumente dieser Person – vor dem ersten Besuch der Anlage, ansonsten kann die Person nicht schiessen.

Beim Ersten Mal, wenn Du uns besuchen möchtes, bitte 1-2 Tage vorher unter info@schiesssportverein voranmelden.

1. Ausgefülltes Gästeformular oder Beitrittsgesuch https://sg-zueri9.ch/anlagenutzung/
2. Kopie von ID / Pass
3. Eine Kopie des Starfregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder eines Waffenerwerbscheins / Kant. Sonder. Bew (Nicht älter als 6 Monate).
4. Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung

Dürfen AusLänder auch auf der Anlage Schiessen?


Ja
, allerdings gibt es klare Auflagen:
Wie bei Schweizer Bürgern eine Kopie von ID / Pass oder bei Ausländern mit Aufenthaltstitel C, die Bewilligung.

Eine Kopie des Starfregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder eines Waffenerwerbscheins / Kant. Sonder. Bewilligung (Nicht älter als 6 Monate).

Bei Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung B , die mit der eigenen Waffe schiessen, muss zwingend eine Kopie eines Waffenwerwerbschein vorgelegt werden, Starfregisterauszug reicht leider nicht. Ansonsten kann die Anlage mit der eigenen Waffe nicht benutzt werden. (Gesetzliche Regelung WG)

Ausländern, die keine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz haben, können nur unter Aufsicht eines Schützenmeisters schiessen. Wir benötigen von Ihnen einen Kopie ID/Pass und wenn vorhanden eine Waffenbesitzlegitimation. (nur mit 1-2-tägiger Voranmeldung).

Ausländer die Angehörige bestimmter Staaten nach WG sind, dürfen ohne vorlegen einer Kant. Sonderbewilligung die Anlage gar nicht benutzen.

Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung

Dürfen Jugentliche auch auf der Anlage unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigen schiessen?


Jugentliche dürfen ab 10 Jahren unter Aufsicht eines Schützenmeisters schiessen. Beaufsichtigung alleine durch den Erziehungsberechtigte/n reicht aus Haftungsgründen leider nicht aus.

1. Ausgefülltes Gästeformular oder Beitrittsgesuch des jugentlichen.
2. Kopie von ID / Pass Versicherungstechnisch erforderlich.

Die Preise gelten pro Jugentlicher:

Jugentliche von 10 – 15 Jahre ist 100 CHF pro Jahr (gilt immer von 01.01 – 31.12, keine Monatliche oder Pro-Rata Beiträge) für die Nutzung der ganzen Anlage.

Jugentliche von 16 – 18 Jahre ist 150 CHF pro Jahr (gilt immer von 01.01 – 31.12, keine Monatliche oder Pro-Rata Beiträge) plus 15 CHF pro Besuch für die Nutzung der ganzen Anlage.


Jugentliche Pro Besuch als Gast, pro mal 20 CHF für die Nutzung der ganzen Anlage. Die jeweilige Nutzungsdauer richtet sich nach der Belegung der Anlage. Beim ersten Besuch ist nur diese Option möglich.

AB 10 JAHREN: KLEINKALIBERGEWEHR
Das Schiessen mit dem Kleinkalibergewehr auf 50 Meter ist die nächste Stufe auf dem Ausbildungsweg. Mit dem Kleinkalibergewehr wird nicht nur stehend, sondern auch liegend und kniend geschossen.

AB 14 JAHREN: KLEINKALIBERPISTOLE
Das Schiessen mit der Kleinkaliberpistole (Randfeuerpistole und Freipistole) auf 25m oder auf 50m verlangt nochmals etwas mehr ab. Deshalb werden diese Disziplinen ab 14 Jahren empfohlen.

AB 15 JAHREN: STURMGEWEHR
Wer 15-jährig ist, kann sich für einen Jungschützenkurs anmelden. In diesen Kursen wird der Umgang mit dem Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee geübt. Geschossen wird auf 300 Meter. Auf dieselbe Distanz wird auch mit dem Standardgewehr und andern Nicht-Ordonanzwaffen geschossen.

AB 17 JAHREN: ORDONNANZPISTOLE / PISTOLE / REVOLVER
Das Schiessen mit der grosskalibrigen Ordonnanzpistole, Pistole oder Revolver (25 oder 50 Meter) sowie mit der Zentralfeuerpistole (25 Meter) wird ab 17 Jahren empfohlen.

Kann man stehend oder bewegt mit der Faustfeurwaffe aus dem Holster gezogen schiessen?


Nein, das bewegte schiessen und schiessen gezogen aus dem Behältnis (Holster) oder sonstig, ist auf der ganzen Anlage strengstens untersagt. Die Anlage ist aus gesetzlichen Gründen dafür nicht abgenommen.

Darf man mit Kant. Bewilligung auf der Anlage auch mit Seriefeuerwaffen schiessen?


Nein, Die Anlage ist aus gesetzlichen Gründen dafür nicht abgenommen

Gibt es ein Restaurant oder eine Schützenbeiz im Hasenrain?


Ja, die Schützenstube Häxehüüsli bietet ein umfangreiches Menue und Getränke an. Mehr unter: www.haexehuesli-hasenrain.ch

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